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BPatG, 25.01.2006 - 26 W (pat) 185/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BPatG, 17.01.2000 - 30 W (pat) 170/99
Auszug aus BPatG, 25.01.2006 - 26 W (pat) 185/04
Die letztgenannte Bezeichnung habe das Bundespatentgericht (PAVIS PROMA 30 W (pat) 170/99, Beschluss vom 17.01.2000) bereits als schutzunfähig eingestuft.Damit liegt die angemeldete Marke inhaltlich auf der Linie der im Verkehr bereits üblichen Angabe "fleetmanager", deren fehlende Unterscheidungskraft der 30. Senat mit Beschluss vom 17. Januar 2000 (siehe PAVIS PROMA, 30 W (pat) 170/99 - Fleet-Manager) festgestellt hat, worauf die Anmelderin im angegriffenen Beschluss bereits hingewiesen worden ist.
- BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98
SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung
Auszug aus BPatG, 25.01.2006 - 26 W (pat) 185/04
Maßgeblich ist hier lediglich das inländische Publikum (BGH GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY). - BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96
Tour de culture
Auszug aus BPatG, 25.01.2006 - 26 W (pat) 185/04
Außerdem kennt die deutsche Werbesprache auch die sog. Scheinentlehnung, d. h. die Verwendung von fremdsprachigem Wortmaterial, welches in der konkreten Form zwar in der jeweiligen Fremdsprache nicht nachweisbar ist, vom inländischen Publikum aber gleichwohl als beschreibender, nicht betriebskennzeichnender Hinweis verstanden wird (BGH GRUR 1999, 238, 240 - Tour de culture; BPatG Mitt 1976, 56 - MISTAKE OUT).
- BPatG, 29.04.2010 - 30 W (pat) 85/09
Markenbeschwerdeverfahren - "PARK ASSIST" - Unterscheidungskraft und kein …
Da der Begriff "Assistent" entgegen der Ansicht der Anmelderin nicht nur eine Person bezeichnet, sondern wie anhand der oben angeführten Beispiele ersichtlich, auch technische Einrichtungen, die Hilfs- oder Unterstützungsfunktionen ausüben (vgl. hierzu auch BPatG 26 W (pat) 185/04 - fleetassist ; 29 W (pat) 238/02 - Order Assist; 30 W (pat) 271/97 - SmartAssist unter www.Bundespatentgericht.de), wird der Verkehr in Kenntnis dieser Bedeutung und im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen die angemeldete Marke " PARK ASSIST " nicht mit "Parkplatzhelfer" oder "Parkplatzwächter" übersetzen. - BPatG, 13.12.2006 - 26 W (pat) 149/05 Der Senat hat in einer anderen Sache mit Beschluss vom 25. Januar 2006 - 26 W (pat) 185/04 - die Beschwerde gegen die vom Deutschen Patent- und Markenamt abgelehnte Eintragung der Wortmarke "fleet assist" zurückgewiesen, weil jene Marke wegen ihres beschreibenden Inhalts für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen, die in großen Teilen Übereinstimmungen mit den hier beiderseits beanspruchten Waren und Dienstleistungen aufweisen, als nicht unterscheidungskräftig anzusehen ist.